Schuhzurichtungen

Wenn Sie im wahrsten Sinne des Wortes der Schuh drückt, können professionelle Umarbeitungen an Ihren Schuhen, sogenannten Schuhzurichtungen, die Beschwerden lindern:

Wann können Schuhzurichtungen helfen?

  • Beinverkürzungen bis 3cm

  • Schmerzen im Sprunggelenk

  • Fußhebeschwäche

  • Knieinstabilitäten

  • Schmerzen am Großzehenballen, Exostosen, Druckstellen am Fuß

  • Schmerzen im Vorfuß

  • Haglundexostosen (Überbein an der Ferse)

  • Knick-Senkfuß, X-Bein, Klumpfuß, O-Bein, Bandinstabilität

Arbeitssicherheitsschuhe

Unsere Schuhzurichtungen bieten wir auch für Arbeitssicherheitsschuhe an, die teilweise auch von der Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft bezahlt werden.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung einer Kostenübernahme!